Rechtsanwalt
Rechtsanwalt am Attersee
Ich bin Rechtsanwalt mit Kanzlei in Wien und Sprechstelle in Steinbach am Attersee. Aufgewachsen in Oberösterreich, lebe ich am Attersee und kenne die Abläufe in der Region aus der Praxis – von Grundverkehr bis Freizeitwohnsitz, von der Baubewilligung bis zum Naturschutzverfahren.
Zur Person
Oberösterreicher.
Wohnhaft am Attersee.
Ich lebe am Attersee und kenne die Abläufe in der Region aus der Praxis – von Grundverkehr bis Freizeitwohnsitz.
Mein Weg führte über die Universität Wien und Jahre in Wirtschaftskanzleien wie Lansky, Ganzger & Partner sowie Fellner, Wratzfeld & Partner. Seit 2010 bin ich als Rechtsanwalt tätig.
Strukturiert, gründlich, erreichbar – und vor Ort am See.
Werdegang
Ausbildung und Karriere
Studium der Rechtswissenschaften und Doktorrat an der Universität Wien. Im Rahmen meiner Dissertation habe ich mich eingehend mit Fragen der Parteistellung und des Rechtsschutzes bei Infrastrukturprojekten befasst.
Normative und faktische Einschränkung der Parteistellung und Rechtsausübung bei Infrastrukturprojekten, Universität Wien, 2009.
Berufliche Stationen
- Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte
- Fellner, Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte
- Dr. Heinrich Vana, Rechtsanwalt
Seit 2010 selbstständiger Rechtsanwalt.
Schwerpunkte
Drei Bereiche. Eine Region.
Immobilienrecht
Kaufvertrag, Schenkung, Grundbuch und Treuhand – bei Liegenschaften am Attersee kommen Themen hinzu, die anderswo selten auftreten: Superädifikate, Seezugänge, Pachtverträge mit der ÖBf, Grundverkehr und Freizeitwohnsitz.
Verwaltungsrecht
Baubewilligung, Widmungsprüfung, Naturschutzverfahren. Die Oö. Bauordnung, das Oö. Naturschutzgesetz und das Raumordnungsgesetz bilden den Rahmen. Ich begleite Behördenverfahren von der Antragstellung bis zum Rechtsmittel.
Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Betriebsanlagengenehmigungen für Unternehmen in der Region. Praxisnah, strukturiert und mit Verständnis für unternehmerische Entscheidungen.
Leistungen
Was ich übernehme
- Kaufvertragserrichtung und Treuhandabwicklung
- Prüfung und Gestaltung von Schenkungs- und Übergabsverträgen
- Beratung zu Superädifikat, Pacht und Seeliegenschaften
- Grundverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren
- Begleitung von Baubewilligungs- und Naturschutzverfahren
- Vertretung in Verwaltungsverfahren und vor Verwaltungsgerichten
- Gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung
- Betriebsanlagengenehmigungen nach der Gewerbeordnung
Publikationen
Fachbeiträge und Veröffentlichungen
- Fachbeiträge zu Bau-/Widmungs- und Betriebsanlagenrecht im Handbuch Immobilienprojektentwicklung, Lindeverlag (Hrsg. Eberhard/Klaubetz), 2015 und 2022
- UVP-Pflicht und Kumulationsprüfung bei "Städtebauvorhaben", RdU 2011/01
- Voraussetzung zur Genehmigung von und zum Betrieb von Stromtankstellen (Teil I und II), RdU 2012
- Dissertation: Normative und faktische Einschränkung der Parteistellung und Rechtsausübung bei Infrastrukturprojekten, Universität Wien, 2009
- Grundstückskauf am Attersee – Besonderheiten bei Seeliegenschaften, immolex 2018
- Superädifikate an österreichischen Seen – Rechtslage und Praxisfragen, immolex 2017
- Freizeitwohnsitz und Vorbehaltsgebiet in Oberösterreich, bbl 2019
- Grundverkehrsrechtliche Genehmigungspflicht bei Liegenschaftserwerb durch EU-Bürger, NZ 2016
- Anmerkungen zur Oö. Bauordnungsnovelle 2013, bbl 2014
- Betriebsanlagengenehmigung für Gastronomie im Seengebiet, RdW 2015
- Parteistellung des Nachbarn im baurechtlichen Bewilligungsverfahren, bbl 2013
- Wasserrechtliche Aspekte bei Stegen und Uferbauten, RdU 2014
- Die Kumulationsprüfung im UVP-Recht – aktuelle Judikatur, RdU 2016
- Raumordnungsrechtliche Schranken der Freizeitwohnsitznutzung, ZfV 2020
Standort
Kanzlei und Sprechstelle
| Sprechstelle Steinbach | Am Sonnenhang 2/4, 4853 Steinbach am Attersee |
| Kanzlei Wien | Neubaugasse 55/1/3, 1070 Wien |
| Zulassung | RAK Wien, R169534 |
Häufige Fragen
Ich biete Termine in meiner Sprechstelle am Attersee (Am Sonnenhang 2/4, 4853 Steinbach) und in der Wiener Kanzlei (Neubaugasse 55/1/3, 1070 Wien) an. Für eine erste Einschätzung genügt oft auch ein telefonisches Gespräch.
In meiner Praxis steht das Immobilienrecht im Mittelpunkt – Kaufverträge, Schenkungen, Grundbuch, Superädifikat und Freizeitwohnsitz. Daneben berate ich im Verwaltungsrecht (Baubewilligung, Naturschutz, UVP) und im Wirtschaftsrecht für Unternehmen der Region.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen vorab kurz per E-Mail oder Telefon. So kann ich einschätzen, welche Unterlagen Sie zum Gespräch mitbringen sollten, und Ihnen vorab die voraussichtlichen Kosten nennen. Das Erstgespräch findet dann persönlich in Steinbach oder Wien statt – oder bei Bedarf telefonisch.
Gespräch vor Ort am Attersee
Fragen zu einer Liegenschaft, zu Widmung, Grundverkehr oder einem geplanten Kauf? Persönlich in Steinbach oder nach Vereinbarung in Wien.
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